Baubegleitung Buthmann
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Bauplanungs- und Ingenieurbüro Dirk Buthmann
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Aktuelles

Wasserschaden. 20.06.2022

Statistisch gesehen ereignen sich die meisten Wasserschäden aufgrund defekter Rohrleitungen in 40 bis 45 Jahre alten Gebäuden.[1] Aber auch der Defekt technischer Geräte oder äußere Einwirkungen, wie Hochwasser oder Starkregen, können der Ursprung sein.

Deutliche Anzeichen für einen Wasserschaden sind Überschwemmungen oder Wasserflecken an den Wänden. Aber auch ein plötzlicher Mehrverbrauch an Wasser, Druckabfall im Heizkreislauf oder ein ständiges Fließgeräusch in den Leitungen können ein Hinweis sein.

Das zeitnahe Aufdecken der Ursache des Wasserschadens ist in vielerlei Hinsicht wichtig. Denn je früher der Wasserschaden entdeckt wird,

  • desto geringer ist wahrscheinlich das Maß der Durchfeuchtung. Und diese bestimmt die Dauer der Trocknungsarbeiten, die bis zu mehrere Monate andauern können. In dieser Zeit sind die betroffenen Räume oftmals unbewohnbar.
  • desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich bereits gesundheitsschädlicher Schimmel gebildet hat.
  • desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass lebensbedrohliche Einsturzgefahr besteht.
  • desto geringer sind die erforderlichen baulichen Maßnahmen, wie Entfernung des Wand-/Deckenputzes oder Austausch des Estrichs mit der durchfeuchteten Dämmung (die Dämmung ist bei bestimmten Begebenheiten nicht mehr zu trocknen, da sie die vom Hersteller mandatierten Eigenschaften verliert).

Generell sollte immer ein Experte herangezogen werden, da sich die Versicherung nur an den Kosten einer fachgerechten Schadensbeseitigung beteiligt bzw. diese übernimmt.

 

Sie vermuten in Ihrer Immobilie einen Wasserschaden oder haben bereits einen solchen festgestellt, aber die Ursache ist Ihnen nicht bekannt? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern!

 

[1] https://www.haustec.de/sanitaer/installationstechnik/zahl-der-wasserschaeden-deutschland-steigt#:~:text=Laut%20GDV%20werden%20die%20meisten,werden%20nur%2015%20Wassersch%C3%A4den%20verzeichnet.

 

Luftdichte Gebäudehülle: Blower-Door-Test. 10.05.2022

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und DIN 4108-2 sowie DIN 4108-3 verpflichten zu einer dauerhaft luftdicht ausgeführten Gebäudehülle. Diese verhindert das Eindringen von Feuchtigkeit in das Mauerwerk und die Dämmung. Ein weiterer Vorteil sind hohe Energieeinsparungen, da die warme Raumluft nicht unkontrolliert entweichen und kalte Außenluft nicht eindringen kann.

 

Die Luftdichtheit des Gebäudes kann durch ein Differenzdruck-Messverfahren, dem sogenannten Blower-Door-Test, ermittelt werden. Hierzu werden in dem zu untersuchenden Gebäudeteil alle äußeren Öffnungen geschlossen. Durch einen nach außen geführten Ventilator wird ein Über- bzw. Unterdruck im Innenraum erzeugt, sodass durch undichte Stellen verstärkt Luft aus- bzw. einströmt. Aus der Messung des Luftwechselaustausches durch ein thermisches Anemometer lässt sich der sogenannte n50-Wert (Luftwechselrate) errechnen. Dieser gibt an, wie oft das Innenvolumen des Gebäudes bei 50 Pascal Druckdifferenz innerhalb einer Stunde komplett mit neuer Luft gefüllt wird. Je geringer der n50-Wert, desto dichter das Gebäude. Auch wenn bei Gebäuden mit Fensterlüftung ein n50-Wert bis 3 und bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen bis 1,5 erlaubt ist, sollte bei einem Einfamilienhaus ein n50-Wert von 0,4 angestrebt werden. Dies ist ohne großen Aufwand unter Berücksichtigung aller Maßnahmen möglich. Durch besondere Sorgfalt und zusätzliche Maßnahmen sind sogar noch geringere Werte zu erreichen.

 

Die Überprüfung der Einzelgewerke erfolgt unabhängig vom Blower-Door-Test als begleitende Maßnahme während der Ausführungsphase, da gefundene Leckagen zu diesem Zeitpunkt ohne großen Aufwand behoben werden können. In der Praxis wird diese Überprüfung als Leckageortung zu einem definierten Zeitpunkt im erweiterten Rohbau ebenfalls im Über- und Unterdruckverfahren durchgeführt sowie dokumentiert.

 

Der eigentliche Blower-Door-Test wird erst kurz vor der Bauabnahme im bewohnbaren Zustand durchgeführt. Aber auch bei Sanierungsmaßnahmen ist ein Blower-Door-Test durchaus empfehlenswert. Bitte beachten Sie: Für einige KfW- und BEG-Förderprogramme ist die Maßnahme nicht optional, sondern verpflichtend.

 

Haben Sie Fragen zur luftdichten Gebäudehülle oder wollen eine Blower-Door-Test durchführen, dann kontaktieren Sie uns gerne!

 

Geplante Installationspflicht für Solaranlagen. 22.02.2022

Bereits im Juni 2021 konnte ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Solarpflicht keine Mehrheit finden. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP steht nun: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“

 

Robert Habeck kündigte im Januar 2022 zusätzliche Sofortmaßnahmen an:

  • Geplante Erhöhung der Ausschreibungsmengen für erneuerbaren Strom aus Wind und Sonne
  • Zeitnahe Verankerung der Solarpflicht auf gewerblichen Neubauten

 

Viele Bundesländer, darunter auch Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, haben bereits ab 2022 bzw. 2023 eine Solarpflicht in unterschiedlicher Ausführung entschieden.

 

Eine andere Möglichkeit, um den Strombedarf in naher Zukunft zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, könnte die Unterstützung bei der Finanzierung durch ein zinsloses Darlehen für den Bau von Solaranlagen sein. Weiterhin sollten erhebliche bürokratische Vereinfachungen angestrebt werden. Auch letzteres findet sich im Koalitionsvertrag wieder. Dadurch könne die hohe Nachfrage und das aktuelle Investitionsvolumen stabilisiert werden.

Auch Carsten Körnig vom Bundesverband der Sozialwirtschaft (BSW) bevorzugt die Beseitigung des aktuell geltenden Förderdeckels im Erneuerbare-Energiegesetz (EEG) gegenüber der Solarpflicht, um so einen Anreiz und keinen Zwang zu schaffen.

 

Fakt ist: Es müssen weitaus mehr Solaranlagen gebaut werden, damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann. Welche Maßnahmen dahingehend umgesetzt und den größten Erfolg bringen werden, bleibt abzuwarten.[1]

 

[1] https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wo-eine-solarpflicht-gilt-206871/#:~:text=Im%20September%202021%20hat%20der,PV%2DAnlagen%20ausgestattet%20werden%20m%C3%BCssen.&text=Genauso%20ist%20aus%20Niedersachsen%20eine,PV%2DAnlagen%20mit%20sich%20bringt.

 

Dämmpflicht. 26.01.2022

Die EU-Kommission schlägt vor, Eigentümer zur energetischen Sanierung ihrer Bestandsimmobilien zu verpflichten. Primär betroffen wären Gebäude der Energieeffizienzklasse G. Außerdem sollen ab 2030 Neubauten komplett klimaneutral sein. Grund dafür sind die Klimaschutzziele der EU. Diese Pläne könnten für einen Sanierungsstopp sorgen: Geplante Maßnahmen werden ausgesetzt, da die Unsicherheit besteht, dass diese den zukünftigen Anforderungen nicht genügen würden.

 

Ein weiteres Problem ergibt sich aus regionalen Unterschieden in der Bewertung der Energieeffizienzklassen, weshalb der Anteil der Klasse G in den europäischen Ländern unterschiedlich ausfallen dürfte.

 

Zudem kann ein Sanierungszwang zu unwirtschaftlichen Maßnahmen führen. Letztere sollten deshalb immer individuell auf das Objekt zugeschnitten und nicht allgemeingültig sein. Der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen äußert große Bedenken hinsichtlich der Auslastung des Handwerks aufgrund der dann notwendigen Maßnahmen: „Die Folge wird sein, dass die Baupreise explodieren. Denn die Bauherren müssen sich gegenseitig überbieten.“

 

Bei der Wahl einer kompetenten Fachfirma unterstützen wir Sie gerne. Für Bauausführungen sowie für die Beurteilung von Schäden und Mängeln übernimmt Baubegleitung Buthmann die Qualitätssicherung. Sprechen Sie uns gerne an!

 

https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/energetische-sanierung-daemmpflicht-ist-ungerecht-und-unwirtschaftlich/27903090.html

 

Abdichtungen. 17.09.2021

In Zukunft werden Niederschläge mit großen Regenmengen wahrscheinlicher, doch auch aktuell gibt es in Deutschland überdurchschnittlich viele extreme Niederschlagsereignisse.[1] Um Bauwerke und deren Außenwände vor den Wassermengen zu schützen, dienen Abdichtungen.

 

Besonders aufgrund des ständigen Erdkontakts und der damit einhergehenden Einwirkungen durch Bodenfeuchtigkeit sowie aufstauendes Sickerwasser bedarf es bei Abdichtungsarbeiten der Kelleraußenwände und z. B. im Sockelbereich großer Sorgfalt. Hierzu regelt DIN 18533 die Anforderungen und nötigen Abdichtungsverfahren u.a. in Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit. Diese sollte individuell durch ein Baugrundgutachten ermittelt werden, sodass eine funktionstüchtige Abdichtung sichergestellt und hohe Kosten durch Nachbesserungen vermieden werden können.

 

Für die Kelleraußenwände gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Abdichtung: Bitumen, wasserundurchlässiger Beton, Bentonit oder Kunststoff. Aufgrund der Farben dieser Baustoffe werden die Abdichtungen auch Schwarze, Weiße, Braune oder K-Wanne genannt. Die Materialwahl der Abdichtung ist Abhängig von der Wassereinwirkungs-, Beanspruchungs- und Rissklasse. Insgesamt ist, gerade bei Sanierungen, eine äußere Abdichtung herzustellen. Ausnahmen sollen nur in durch Überbauung nicht zugänglichen Bereichen (z.B. Wände zur Nachbarbebauung, wie im Reihenhaus) durch eine Innenabdichtung erfolgen.

 

Die Abdichtungsanforderungen für genutzte und ungenutzte Flachdächer, Balkone, Loggien und Laubengänge setzt DIN 18531. Diese legt unter anderem das Gefälle, das Abdichtungsmaterial, die Anzahl der Abflüsse und die Möglichkeit zur Dachbegrünung fest. Unabdingbar für die Sicherstellung der Dichtigkeit sind außerdem regelmäßige Wartungen des Daches.

 

In jedem Fall müssen Schäden an der Abdichtung sofort behoben werden, um Feuchtigkeitsprobleme und daraus resultierende Korrosion, Abplatzungen, Schimmelpilzbefall und vieles mehr abzuwenden.

 

 

Bei der Wahl einer kompetenten Fachfirma unterstützen wir Sie gerne. Für Bauausführungen sowie Schäden und Mängeln übernimmt Baubegleitung Buthmann die Qualitätssicherung. Sprechen Sie uns gerne an!

 

[1] ttps://www.derdichtebau.de/starke-abdichtung-gegen-starkregen.35573.htm

 

 

Feuchtigkeit im unteren Wandbereich und unterhalb der Estrichdämmung --> Schimmelbildung
Ursache: Nicht fachgerecht ausgeführte Bauteilabdichtung der Dachterrasse, Durchfeuchtung der kompletten Wärmedämmebene.

Fenstermontage. 24.02.2021

Fenster haben heutzutage eine Vielzahl von Aufgaben. Darunter fallen Lüftung, UV-Strahlenschutz, Lärmschutz, Lichteinfall und vieles mehr. Um diese Aufgaben langfristig erfüllen zu können, bedarf es einer fachgerechten Fenstermontage.

Die dafür vorgeschriebene bautechnische Regelung findet sich im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wider (von 2002 bis 2020 Energieeinsparverordnung, kurz EnEV). Hier sind beispielsweise Vorgaben für Abdichtungen, Leibungen, Dämmungen der Zwischenräume und für den Mindestwärmeschutz enthalten.

 

Abdichtungen müssen als schlagregendichter Anschluss von außen und als luftdichte Ebene raumseitig innen ausgeführt werden. Abdichtungssysteme sind dafür eine optimale Möglichkeit. Um die Bewegungsfähigkeit und die erforderliche Dämmebene zwischen Mauerwerk und Blendrahmen des Fensters zu gewährleisten, wird oftmals ein spritzbarer Dichtstoff eingebracht. Die häufigste Verwendung lässt sich dem flexiblen Bauschaum zusprechen, der allerdings die Größen- und Positionsänderung der Fensterrahmen durch Wind und Temperaturschwankungen nicht dauerhaft ausgleichen kann. Hier ist eine gestopfte Mineralwolle wesentlich besser geeignet, kann allerdings auch durch sogenannte Multifunktions-Quellbänder ersetzt werden, welche gegebenenfalls auch die Aufgaben der Schlagregendichtheit und der Luftdichtheit übernehmen können.

 

Häufige Fehler bei Abdichtungen sind:

  • Nicht komplett umlaufend ausgelegte Abdichtung
  • Fehlende untere raumseitige Abdichtung bei bodentiefen Fenstern
  • Äußere Fensterbänke/-anschlüsse sind nicht dauerhaft schlagregendicht ausgelegt

 

Auch der Lastabtrag spielt eine wichtige Rolle. Bei, heute häufig verwendeten, dreifach verglasten Fenstern müssen aufgrund der starken Horizontalkräfte Spezialschrauben zur Verankerung im Mauerwerk eingebracht werden.

Rahmendübel, Laschen, Konsolen, Winkel und Direktbefestigungsschrauben sind Materialien, die bei der Fenstermontage verwendet werden. Auf Grundlage des Wandbaustoffs, sowie der vom Dübelhersteller angegebenen Randabstände, wird das Befestigungsmaterial ausgewählt. Von großer Wichtigkeit ist hierbei der Korrosionsschutz aller Befestigungsteile. Diese Befestigungselemente sind bei Herstellung der luftdichten Gebäudehülle mit einzukleben.

Bei der Fenstermontage hat das senkrechte und waagerechte Lot eine große Bedeutung. Aufgrund von Wasserwaagenungenauigkeiten gelten Toleranzen: Beispielsweise darf ein Fenster bis 3m Länge 1,5 bis 3mm vom Lot abweichen. Achtung: Funktionalität und Optik dürfen unter keinen Umständen darunter leiden.

Energiesparen / Fördermittel

Mit unserem Service können wir Sie umfangreich und kompetent unterstützen. Egal, ob Sie kleinere oder größere Anliegen haben - das Bauplanungs- und Ingenieurbüro Buthmann bietet Ihnen genau das, was Sie rund um Ihre Immobilie benötigen.

Mit modernsten Hilfsmitteln führen wir unsere Aufgaben zuverlässig durch, garantieren Ihnen eine durchgehend qualifizierte Beratung.

 

Informieren Sie sich näher zu unserem Leistungsspektrum, indem Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Mitarbeiter verstehen Ihr Handwerk und helfen Ihnen gerne weiter. 

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